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   OLG Stuttgart, 30.08.1999 - 13 W 35/99   

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https://dejure.org/1999,37794
OLG Stuttgart, 30.08.1999 - 13 W 35/99 (https://dejure.org/1999,37794)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.1999 - 13 W 35/99 (https://dejure.org/1999,37794)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 1999 - 13 W 35/99 (https://dejure.org/1999,37794)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 9 W 8/15

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.1999, 13 W 35/99, juris, Tz. 4 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bürgschaft"; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014, 1 W 21/14, juris).

    Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.1999, 13 W 35/99, juris, Tz. 4 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bürgschaft"; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014, 1 W 21/14, juris).

  • OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05

    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass keine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage erfolgt, wenn einerseits die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde andererseits Zahlungsklage erhoben wird (OLG Stuttgart vom 30. August 1999, Az.: 13 W 35/99, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m. w. N.).
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