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OLG Stuttgart, 30.08.1999 - 13 W 35/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 9 W 8/15
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.1999, 13 W 35/99, juris, Tz. 4 m.w.N.;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bürgschaft"; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014, 1 W 21/14, juris).Werden die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.1999, 13 W 35/99, juris, Tz. 4 m.w.N.;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 "Bürgschaft"; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2014, 1 W 21/14, juris).
- OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender …
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass keine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage erfolgt, wenn einerseits die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde andererseits Zahlungsklage erhoben wird (OLG Stuttgart vom 30. August 1999, Az.: 13 W 35/99, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m. w. N.).